Nicht immer reicht das Sparkonto, um die 20% Eigenkapital für den Kauf einer Liegenschaft zu finanzieren. Daher greifen viele Schweizer auf das PK-Geld zurück, um doch noch ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen.
Sind Sie aus der Pensionskasse ausgetreten, weil Sie sich zum Beispiel selbständig machen, so wird das Geld Ihrer beruflichen Vorsorge 2.Säule auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Für dieses Freizügigkeitskonto gelten ähnliche Bestimmungen wie für das Pensionskassengeld. Sie dürfen damit Wohneigentum etc. finanzieren, wie bei der Pensionskasse.
Diese Wohneigentumsförderung gilt jeweils nur für das Wohneigentum, also ein selbst bewohntes Eigenheim und kann nicht für den Kauf von anderen Liegenschaften eingesetzt werden.
Vorbezug Pensionskassengelder
Gelder aus der PK können Sie beziehen, wenn Ihr Konto über das gewünschte Kapital verfügt. Bis zum 50. Altersjahr kann der gesamte Freizügigkeitsbetrag bezogen werden. Den Freizügigkeitsbetrag finden Sie im Jahresausweis der Pensionskasse und gilt als der Betrag, den Sie beim Austritt erhalten.
Um Ihr Eigenheim zu finanzieren, dürfen Sie bis zu 10% Kapital für die Anzahlung aus der Pensionskasse beziehen. Die restlichen 10% müssen Sie selber aufbringen, um auf die von der Bank geforderten 20% Eigenkapital zu gelangen.
Mit dem Pensionskassengeld dürfen Sie zudem bis zu einem bestimmten Betrag auch Amortisationen tätigen, Unterhalt am Wohneigentum durchführen oder sich an Wohnbaugenossenschaften beteiligen. Die Bedingungen für einen Bezug sollten Sie im Reglement oder direkt mit Ihrer Pensionskasse abklären.
Vorteile
Nachteile
Verpfändung Pensionskassengelder
Für eine Finanzierung Ihres Eigenheims, ohne Geld aus der Pensionskasse zu beziehen, bietet sich die Verpfändung an. Dabei dient das Pensionskassengeld lediglich als Sicherheit für den Gläubiger. Die Leistungen bleiben im gleichen Rahmen bestehen.
Vorteile
Nachteile
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