Nachmieter suchen

Möchten Sie vorzeitig Ihr Mietobjekt zurück geben, ohne die Kündigungsfrist abzuwarten, so sind Sie laut Obligationenrecht verpflichtet, dem Vermieter einen entsprechenden Nachmieter oder Ersatzmieter zu stellen, damit Sie aus Ihren Vertragsverpflichtungen entlassen werden.

Für eine ausserterminliche Kündigung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes sind keine besonderen Gründe notwendig. Sie haben also jederzeit das Recht, das Mietverhältnis ohne Angaben von Gründen, vorzeitig zu beenden, sofern Sie einen annehmbaren Nachmieter vorweisen können.

Wo finde ich einen Nachmieter?

Fragen Sie zuerst bei Ihren Nachbarn, Bekannten und Freunden. Geben Sie gleichzeitig auf einer Immobilienplattform ein Inserat auf. Ein Gratis-Inserat lohnt sich zum Beispiel bei newhome.ch.

Bei einer vorzeitigen Rückgabe eines Mietobjektes wird grundsätzlich keine schriftliche Kündigung verlangt, da der Ersatzmieter Ihren Vertrag übernimmt. Trotzdem empfehlen wir Ihnen eine schriftliche Kündigung per Einschreiben, mit den Angaben des Nachmieters und dem Termin, an den Vermieter zu senden.

Haben Sie noch keine Nachmieter gefunden und steht der Auszug sowieso fest, so senden Sie dem Vermieter eine Kündigung. Sie gilt spätestens auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Bis dahin sind Sie zur Fortzahlung der Miete verpflichtet, falls Sie keinen Nachmieter finden.

Melden Sie dem Vermieter einen Nachmieter möglichst frühzeitig. Der Vermieter muss einen Nachmieter überprüfen können. Deshalb sollte der Termin der Beendigung des Mietverhältnisses mindestens 4 Wochen im Voraus gemeldet werden. Prüfen Sie zusätzlich Ihre Vertragsbedingungen.

Noch besser verhält es sich, wenn Sie vom Vermieter Bewerbungsformulare für die Wohnung erhalten haben. So können Sie jedem Interessenten das Formular bei der Wohnungsbesichtigung abgeben. Der Vermieter erhält die ausgefüllten Formulare und kann die Daten des Nachmieters viel schneller überprüfen.

Der Nachmieter muss gewisse Kriterien erfüllen, um als annehmbar zu gelten. Grundsätzlich soll der Nachmieter zahlungsfähig und zumutbar sein. Darüber hinaus muss er bereit sein, Ihren bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als Absicherung sollten Sie dem Vermieter mehr als einen Ersatzmieter vorschlagen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Mietvertrag mit dem von Ihnen präsentierten und annehmbaren Nachmieter auch fortzuführen. In einem solchen Fall sind Sie jedoch von weiteren Mietzinszahlungen ab dem mitgeteilten Termin befreit. Achten Sie aus Sicherheitsgründen auf eine schriftliche Bestätigung des Vermieters.

Sind Sie nicht in der Lage dem Vermieter einen annehmbaren Nachmieter zu präsentieren, so sind Sie verpflichtet, den Mietzins bis zum nächsten Kündigungstermin weiter zu zahlen. Gerechnet wird vom Zeitpunkt an mit der Mitteilung der Beendigung des Mietverhältnisses.