Versicherungen

Als Eigentümer einer Liegenschaft benötigen Sie einen gewissen Versicherungsschutz. Mit der Gebäudeversicherung für Brand- und Elementarschäden, welche in fast allen Kantonen obligatorisch ist, besteht ein erster, grundlegender Schutz.

Mit einer freiwilligen Haftpflichtversicherung erhalten Sie einen zusätzlichen Schutz vor Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft. Bei der Haftpflicht-Versicherung empfehlen wir Ihnen Wasserschäden und Glasbruch miteinzuschliessen. Selbstverständlich können Sie noch weitere Risken wie zum Beispiel Erdbeben, Rechtsschutz oder Einbruch versichern. Ob dies für Ihre Liegenschaft Sinn macht müssen Sie selber entscheiden.
Brand- und Elementarschäden
Die Gebäudeversicherung Brand- und Elementarschäden ist für Immobilienbesitzer in fast allen Kantonen obligatorisch. Versicherungspflichtig sind alle normalen Gebäude mit einem Neuwert von über Fr. 10'000.-.
In den meisten Kantonen werden diese Gefahren und Schäden durch die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt gedeckt. In den übrigen Kantonen sind es private Versicherungsgesellschaften.

Versichert sind Brandschäden durch Feuer, Rauch, Hitze, Explosionen, Strom und Blitzschlag. Elementarschäden durch Wind, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schneerutsch, Lawinen, Erdrutsch, Flugzeuge und Gegenstände aus der Luft. Weitere Leistungen wie Abbruch- und Räumungskosten sind ebenfalls gedeckt.

Gebäudehaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter in Zusammenhang mit Ihrem Grundstück. Wenn zum Beispiel eine Person auf Ihrem Grundstück ausrutscht oder hinfällt, so sind Sie als Eigentümer haftbar. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden bis zu einer bestimmten Summe.

Wasserschäden
Diese Versicherung deckt Schäden die durch Ausfliessen von Wasser aus Leitungen und Apparaten, Wassereintritt durch das Dach, Dachrinnen oder Ablaufrohre, Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizung, Tank, Wärmetauscher, Rückstau aus der Kanalisation, am Gebäude entstehen. In der Police wird die maximale Schadenssumme erwähnt.
Glasbruch
Diese Versicherung deckt alle Bruchschäden von Gläsern am Gebäude. Meistens sind noch weitere glasähnliche Materialien wie Verkleidungen, Schilder und Reklamen bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert.
Handänderung
Bei einer Handänderung (Besitzerwechsel) des versicherten Gebäudes gehen die Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über. Der neue Eigentümer kann die Versicherung innerhalb von 14 Tagen ablehnen. Beachten Sie auf jeden Fall die Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft. Davon ausgeschlossen bleibt die obligatorische Versicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflicht-Versicherung deckt ebenfalls Schadensansprüche Dritter, die in Zusammenhang mit dem Grundstück stehen. Allerdings nur für selbstbewohnte Gebäude mit bis zu maximal drei Wohnungen (ohne Gewerbe). In diesem Fall benötigen Sie keine Gebäudehaftpflichtversicherung.