Kündigung Wohnung

Steht ein Wohnungswechsel mit Kündigung und Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages demnächst bevor, so prüfen Sie noch einmal den Inhalt des bestehenden Vertrages. Haben Sie den Kündigungstermin richtig in Erinnerung? Stimmen Zeitpunkt von Auszug und Einzug bei den Wohnungen überein? Termine und Fristen im bestehenden Mietvertrag sind bindend.

Unterzeichnung neuer Mietvertrag
Gehen Sie vor einer Vertragsunterzeichnung noch einmal die wichtigen Daten in Ihrem bestehenden Mietvertrag durch. Sobald Sie sicher sind, dass die Kündigungstermine und -fristen eingehalten werden, können Sie den neuen Mietvertrag unterzeichnen. Selbstverständlich sollten Sie den neuen Vertrag eingehend gelesen und verstanden haben.
Kündigung
Setzen Sie ein Kündigungsschreiben an den Verwalter / Vermieter auf. Damit Sie den Beleg einer fristgerechten Kündigung in den Händen halten, geben Sie den Brief per Post als Einschreiben auf. Haben Sie ein gutes Mietverhältnis mit dem Verwalter oder sogar Vermieter, so teilen Sie ihm den Wegzug mündlich vor dem Versand des Einschreibens mit. Befindet sich der Vermieter oder Verwalter im gleichen Haus, so kann er Ihnen für das Kündigungsschreiben eine Empfangsbestätigung ausstellen. Dadurch entfällt ein allfälliges Einschreiben per Post.
Wohngemeinschaft oder Familienwohnung
Haben mehrere Mietparteien den Mietvertrag unterschrieben, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, so muss die Kündigung ebenfalls von allen Mietern unterzeichnet werden. Das gleiche gilt für eine Familienwohnung von Ehepaaren oder Paaren mit eingetragener Partnerschaft. Paare erhalten dadurch einen besseren Schutz und können nicht ohne Einverständnis des Partners kündigen. Ohne die Unterzeichnung beider Personen wird die Kündigung als ungültig eingestuft.

Kündigungstermine

Die Kündigungstermine sind regional unterschiedlich und sind im Mietvertrag festgehalten. Der Kündigungstermin bezeichnet den Tag, an welchem das Mietverhältnis endet. Den Kündigungstermin finden Sie im Mietvertrag. Üblich sind folgende Termin-Varianten:

  • 31. März und 30. September
  • 31. März, 30. Juni und 30. September
  • Auf das Ende jeden Monats ausser 31. Dezember
  • Auf das Ende jeden Monats ausser 31. Dezember und 31. Juli

Grundsätzlich endet das Mietverhältnis am letzten Tag des Monats. Die Übergabe der Wohnung wird jeweils bis 14.00 Uhr erwartet. Sollte dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder anerkannter Feiertag sein, so muss die Übergabe am darauf folgenden Arbeitstag bis 14.00 Uhr erfolgen. Da regional Unterschiede bestehen, müssen Sie die Bedingungen im Mietvertrag lesen.

Steht im Mietvertrag kein Kündigungstermin, so gilt der regional übliche Kündigungstermin. Den erfahren Sie auch bei der Schlichtungsbehörde in Ihrem Wohnbezirk.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen sind ebenfalls wieder unterschiedlich und im Mietvertrag zu finden. Für Wohnungen (möbliert oder unmöbliert), sowie für möblierte Zimmer gelten minimale Kündigungsfristen:

  • 3 Monate für Wohnungen
  • 2 Wochen Zimmer

Diese Fristen dürfen wegen dem Mietrecht nicht unterschritten werden. Im Vertrag können jedoch auch längere Fristen vereinbart werden.
Kündigungsschreiben
In der Kündigung müssen Sie Ihren Namen, Vornamen, Adresse, Datum, Objekt und den gewünschten Kündigungstermin aufführen. Eine Begründung für die Kündigung ist keine Pflicht, kann aber dennoch im Schreiben aufgeführt werden.

Das Kündigungsschreiben muss am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Verwalter / Vermieter eintreffen. Wird ein Einschreiben vor 17.00 Uhr bei einer Hauptpost aufgegeben, so trifft es am nächsten Tag beim Empfänger in der Schweiz ein. Sicherheitshalber sollten Sie eine Kündigung schon 14 Tage vor Ende der Frist per Post als Einschreiben aufgeben.

Beispiel: Kündigungsfrist 3 Monate, Kündigungstermin 30. September, also muss das Kündigungsschreiben bis spätestens am 30. Juni beim Verwalter / Vermieter eintreffen.

Sobald der Verwalter / Vermieter die Kündigung erhält, wird er Ihnen den Erhalt und die termingerechte Kündigung bestätigen.