Meine erste Wohnung

Sie ziehen aus dem Elternhaus aus in Ihre erste eigene Wohnung! Herzlichen Glückwunsch, damit beginnt sicher eines der spannendsten Kapitel in Ihrem Leben. Der Auszug von Zuhause in die eigenen vier Wände gehört zu den aufregendsten Zeiten. Alles wird neu sein, alles wird anders sein und es wird toll sein. Damit dies auch zutrifft, müssen Sie bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit ein paar Grundregeln beachten.

Wohnung finden

Günstige Wohnungen werden unter der Hand vergeben. Sprechen Sie Freunde, Kollegen und Bekannte auf Ihre Wohnungssuche an. Auf dem Land in kleinen Gemeinden sind Anschlagkasten oder regionale Zeitungen immer noch eine gute Adresse. Im Wohnungsmarkt dominiert natürlich auch auf dem Land das Internet mit einem grossen Angebot. Trotzdem kann sich die Suche auf einem anderen Weg noch lohnen.

Besichtigung
Haben Sie eine interessante Wohnung entdeckt, so melden Sie sich bei dem Inserenten gleich per Telefon für eine Besichtigung an. Vereinbaren Sie einen Termin bei Tageslicht, um sich ein Bild vom Haus und der Umgebung zu machen. Reservieren Sie sich genug Zeit für eine Wohnungsbesichtigung. Falls der Verwalter anwesend ist, suchen Sie das persönliche Gespräch mit ihm. Machen Sie ruhig Angaben über sich und Ihre Situation. Fragen Sie nach den weiteren Mietern im Haus, um zu sehen, ob Sie da hinein passen. Spazieren Sie rund ums Haus und werfen Sie einen Blick auf die Umgebung. Achten Sie auf die Distanz zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, Einkaufsläden und einem Ausgangsviertel.
Kosten Wohnung
Der Einzug in die Wohnung beschert Ihnen einige Kosten. Der Mietzins mit Nebenkosten darf nicht mehr als 30% Ihres Lohnes (netto) betragen. Diese Faustregel sollten Sie unbedingt beachten, und keine Wohnung in Betracht ziehen, bei der Sie mehr als einen Drittel Ihres ausbezahlten Gehalts aufbringen müssen.
Mieterkaution
Der Vermieter / Verwalter verlangt von jedem neuen Mietern eine Kaution oder Depot als Sicherstellung. Das Depot in der Höhe von 1 bis 3 Monatsmieten muss in bar bei einer Bank hinterlegt werden. Der Verwalter muss das Mietersperrkonto bei der Bank auf Ihren Namen eröffnen. Beim Wegzug aus der Wohnung haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Depots. Der Verwalter sollte die Freigabe des Kontos bei der Bank beantragen. Allerdings wird dies erst nach der Wohnungsabnahme und einer allfälligen Abrechnung von den von Ihnen verursachten Mängeln erfolgen.

Haben Sie keine Rücklage für die Hinterlegung der Kaution, so bleibt noch die Variante einer Versicherung. Versicherungen bieten den Mietern Mietkautionsversicherungen anstelle der Einzahlung der Kaution an. Für einen Abschluss einer Versicherung muss der Verwalter sein Einverständnis geben. Die Versicherungsgesellschaft stellt dem Vermieter ein Zertifikat in der Höhe der Kaution aus. Für die Mietkautionsversicherung bezahlen Sie beim Abschluss und für jedes Jahr eine entsprechende Gebühr! Ob Sie als neuer Mieter in der ersten eigenen Wohnung anstelle der Bankgarantie eine Versicherung abschliessen, möchten wir Ihnen überlassen.
Betreibungsauszug
Alle Verwaltungen verlangen einen Auszug aus dem Betreibungsregister von einem neuen Bewerber. Diesen Auszug erhalten Sie beim Betreibungsamt in Ihrer Gemeinde. In Ihrem Auszug sollten keine Betreibungen oder Verlustscheine aufgeführt sein. Weil jeder Auszug aus dem Register kostenpflichtig ist, legen Sie dem Bewerbungsschreiben nur eine Kopie bei.
Bewerbung Wohnung
Gefällt Ihnen die Wohnung und können Sie sich den Mietzins leisten, so bewerben Sie sich bei der Verwaltung. Meisten erhalten Sie bei der Besichtigung ein Bewerbungsformular. Tragen Sie Ihre Angaben ein und senden Sie das Formular mit einer Kopie des Betreibungsauszugs an die Verwaltung zurück.
Termin Mietbeginn
Der Mietbeginn ist für den Vermieter einer Wohnung wichtig. Er möchte so schnell wie möglich einen neuen Mieter finden. Wünschen Sie einen späteren Einzugstermin, so müssen Sie herausfinden, ob keine anderen Interessenten die Wohnung per sofort oder zum angegebenen Termin übernehmen. Sprechen Sie mit dem Vermieter über den Mietbeginn und versuchen Sie festzustellen, ob er Ihren Einzugstermin annehmen würde.
Haustiere
Haben Sie eine Katze oder einen Hund den Sie als Mitbewohner in die neue Wohnung mitbringen, so müssen Sie dies dem Vermieter gleich am Telefon mitteilen. Oft lehnen Verwaltungen Haustieren in den Wohnungen ab. Zudem wird spätestens im Bewerbungsformular die Frage nach Haustieren gestellt. Mit Haustieren auf Wohnungssuche kann zur Geduldsprobe werden.
Referenzen
Auf dem Bewerbungsformular für eine Wohnung sind auch Felder für Referenzen aufgeführt. Da Sie keine Hausverwaltung angeben können, tragen Sie Ihre Eltern und Ihren Chef oder Ihres Lehrmeister ein. Fragen Sie auf jeden Fall vorher die betreffende Person an.
Mietvertrag
Haben Sie tatsächlich den Zuschlag für die Wohnung erhalten, so wird ein Mietvertrag ausgearbeitet. Der Mietvertrag wird vom Vermieter mit Ihren Daten ausgefüllt. Im Vertrag sind Ihre Personalien und die Angaben der Verwaltung, der vereinbarte Mietzins, die Nebenkosten, sowie die Parkplatz- oder Garagengebühren eingetragen, sofern kein separater Mietvertrag für den Abstellplatz besteht. Lesen Sie den Vertrag genau durch und überprüfen Sie die Angaben!
Allgemeine Bedingungen
Die allgemeinen Bedingungen sind das Kleingedruckte beim Mietvertrag. Im Mietvertrag werden die Bedingungen bereits erwähnt und gehören mit zu den Vertragsbedingungen. Die allgemeinen Bedingungen regeln alle wichtigen Punkte im Mietverhältnis. Bei Differenzen mit der Verwaltung oder anderen Mietern, gelten diese Bedingungen.
Hausordnung
Mit dem Mietvertrag und den Bedingungen erhalten Sie eine Hausordnung. Wie früher bei Ihnen Zuhause, gelten auch für die Mietwohnungen in einem Mietshaus bestimmte Vorschriften, die das Zusammenleben regeln. Speziell die Ruhezeiten sind immer wieder ein Konfliktpunkt. Ruhestörungen stellen den Hauptgrund für einen Nachbarschaftsstreit dar.
Mietzins
Den Mietzins müssen Sie immer im Voraus für den nächsten Monat überweisen. Ihr Vermieter übergibt Ihnen Einzahlungsscheine für die Wohnungsmiete. Erstellen Sie einen Dauerauftrag für die Überweisung des Mietzinses. Dies erspart Ihnen Reklamationen oder Mahnungen, falls Sie einmal Abwesend oder im Urlaub sind.
Umzug
Der Auszug von Zuhause ist schnell erledigt. Oft besteht das Umzugsgut aus Bett, Schrank und Kleidern. Ein Fahrzeug und ein Kollege genügen meistens für den Umzug. Muss ein Lieferwagen eingesetzt werden, so fragen Sie bei Bekannten nach einem Firmenwagen oder wenden Sie sich an eine Autovermietung. Benötigen Sie einen Chauffeur mit einem Fahrausweis, so fragen Sie Ihre Eltern oder Kollegen. Den Umzugstag mit Fahrzeug und Helfer im Voraus planen.
Wohnungsübernahme
Vor dem Einzug muss die Wohnung abgenommen werden. Bei der Übernahme der Wohnung erstellt die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll. Der Verwalter füllt dieses Formular zusammen mit Ihnen und eventuell dem Vormieter aus. Im Protokoll werden alle Mängel der Wohnung festgehalten. Eine beschädigte Tapete, ein Loch im Bodenbelag, ein Flecken auf dem Teppich oder ein Kratzer am Küchenschrank. Prüfen selber Beschädigungen in der Wohnung und verlangen Sie die Auflistung.

Beim Auszug aus der Wohnung wird nochmals ein Protokoll erstellt. Sind während Ihrer Mietzeit neue Schäden entstanden, so wird Ihnen eventuell ein Kostenanteil verrechnet.
Waschplan
In jedem Mehrfamilienhaus gibt es einen Waschplan. Der Waschplan regelt die Waschzeiten, also welcher Mieter an welchem Kalendertag den Waschraum mit Waschmaschine und Tumbler benutzen darf. Mietparteien die sich gut kennen, tauschen schon mal die Waschtage untereinander. Am Ende des Waschtages muss Waschmaschine / Tumbler und der Waschraum in sauberem Zustand verlassen werden. Fragen Sie den Hauswart oder andere Mieter nach Reinigungsarbeiten.
Versicherung
Sobald Sie Möbel, Kleider, Geschirr und andere Einrichtungen kaufen, sollten Sie über eine Hausratversicherung nachdenken. Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Mobiliar gegen Diebstahl, Feuer, Wasser etc. Die Gebäudeversicherung vom Vermieter deckt in keinem Fall Schäden am Hausrat der Mieter. Empfehlenswert ist auch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt Sie vor Forderungen gegenüber Dritten. Verursachen Sie ein Missgeschick in der Wohnung wie zum Beispiel eine Überschwemmung oder eine Beschädigung im Haus, so kommt die Versicherungsgesellschaft, abzüglich einem Selbstbehalt, dafür auf.
Meldepflicht
Bei den Gemeinden müssen Sie Ihren Wechsel bis spätestens 14 Tagen nach dem Umzug melden. Am alten Ort abmelden und am neuen Ort bei der Gemeinde anmelden. Sie erhalten bei der Abmeldung den Heimatschein, den Sie bei der neuen Gemeinde wieder deponieren.
Telefon
Möchten Sie in Ihrer Wohnung ein Festnetz Telefon? Üblicherweise haben Sie bereits ein Mobilephone und benötigen kein zusätzliches Gerät. Trotzdem kann ein Angebot für die Telekommunikation Zuhause einen Festnetzanschluss mit günstigen Telefontarifen beinhalten. Falls Sie nur einen Festnetzanschluss wünschen, melden Sie dies bei einer Telefongesellschaft an.
Internet
Ein Internet-Anschluss in der Wohnung kann für den Computer zu Hause von Vorteil sein, besonders wenn Sie damit arbeiten. Verschiedene Telekommunikations-Firmen bieten Ihnen Anschlüsse in einem Paket oder einzeln an. Je nach gewünschtem Leistungsumfang, erhalten Sie ein Angebot.
TV Angebote
Den Empfang von Fernsehsendern in der Wohnung erfolgt über Kabel TV oder Telefonanschluss. Neu sind auch Glasfaseranschlüsse in Wohnungen vorhanden. Eine Satelliten-Antenne selber auf dem Balkon zu montieren, muss von der Verwaltung bewilligt werden. Dies wird nur noch selten bewilligt. Fragen Sie gleich zu Mietbeginn den Verwalter, ob ein Grundangebot für TV in den Nebenkosten enthalten ist. Wünschen Sie kein TV, so müssen Sie die Verwaltung sofort informieren und der TV Anbieter wird die Kabel TV Dose versiegeln.
Fernseh- und Radiogebühren
Für jeden Haushalt in der Schweiz müssen Sie Gebühren für den Empfang von TV und Radio entrichten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Schweizer Fernsehkanäle schauen oder das Schweizer Radioprogramm hören. Die Gebühren werden einfach erhoben. Melden Sie Ihren Haushalt bei der Registrierungsstelle Serafe an.
Einrichtungen
In der ersten eigenen Wohnung benötigen Sie den gesamten Hausrat. Alle Einrichtungen wie Möbel und Teppiche müssen neu gekauft werden. Da die Zimmer in der Wohnung ohne Lampen vermietet werden, müssen Sie überall Beleuchtungskörper montieren. In der Küche benötigen Sie das Geschirr und Reinigungsmittel und Putzmaterial für die ganze Wohnung. Die Tages-Vorhänge sollten Sie nach Mass angefertigt lassen. Haben Sie von Zuhause einen Teil mitnehmen können, so sparen Sie bereits bei den Ausgaben. Die Kosten für die Einrichtung sollten Sie wenn möglich auf mehrere Monate verteilen.
Party
Begrüssen Sie Ihre neuen Nachbarn und geben Sie eine kleine Party. Achten Sie auf normale Lautstärke bei der Party, um nicht die anderen Mieter zu verärgern.
Verpflegung
In Ihrem neuen Zuhause geht niemand mehr einkaufen und kochen. Sie besorgen sich alles auf eigene Kosten und müssen mit Ihrem Geld wirtschaftlich umgehen. Ständige Auswärtsverpflegungen gehen ins Geld und spätestens am Monatsende herrscht gähnende Leere in der Kasse. Die günstigste Verpflegung findet immer noch Zuhause statt. Lernen Sie kochen!